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News aus der Technikwelt
Huhu, hab gedacht das wir einen kleinen Newsticker einbauen. Wär schon wenn hier wirklich nur News reinkommen und dann in anderen Threads dazu weiter diskutiert (falls es was zum diskutieren gibt!) Reinschreiben könnt ihr News die euch bewegen, oder wo ihr denkt: Mensch, das mag ich allen mitteilen!
"Der Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde!" (Franz von Asissi)
http://www.sv-og-hessischlichtenau.de/
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RE: News aus der Technikwelt
Hmm, da dies mit Internet zu tun hat, denk ich mal, dass das hier hereinpassen könnte ...
Es ist ein wichtiges Thema, besonders in unserer heutigen Zeit, in der Meinungsfreiheit und Privatsphäre scheinbar nicht mehr so viel wert sind.
So wie es von vielen geargwohnt wurde, scheint nun die Zensierung bzgl. Kinderpornografie im Netz nun weitreichende Auswirkungen zu haben, die uns alle betreffen. Hierzu ein Artikel, den ich auf Heise Online gefunden habe:
Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe
Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im [url=http://www.bmj.bund.de/enid/5c3f5c6c1725d0c02d229f861f156472,51519f6d6f6465092d09/2.html]Bundesjustizministerium[/url], dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.
Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: "Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."
Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.
Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
Während Staudigl heise online am gestrigen Freitag Abend diese Klarstellung zukommen ließ, erklärte Familienministerin von der Leyen im Interview mit dem Berliner Sender radioeins die Folgen ihrer Gesetzesinitiative gänzlich anders: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."
Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert." Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten."
Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf "komplizierte Sperrtechniken" allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre. Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.
Quelle: (hob/c't)
Es ist ein wichtiges Thema, besonders in unserer heutigen Zeit, in der Meinungsfreiheit und Privatsphäre scheinbar nicht mehr so viel wert sind.
So wie es von vielen geargwohnt wurde, scheint nun die Zensierung bzgl. Kinderpornografie im Netz nun weitreichende Auswirkungen zu haben, die uns alle betreffen. Hierzu ein Artikel, den ich auf Heise Online gefunden habe:
Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe
Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im [url=http://www.bmj.bund.de/enid/5c3f5c6c1725d0c02d229f861f156472,51519f6d6f6465092d09/2.html]Bundesjustizministerium[/url], dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.
Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: "Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."
Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.
Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
Während Staudigl heise online am gestrigen Freitag Abend diese Klarstellung zukommen ließ, erklärte Familienministerin von der Leyen im Interview mit dem Berliner Sender radioeins die Folgen ihrer Gesetzesinitiative gänzlich anders: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."
Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert." Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten."
Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf "komplizierte Sperrtechniken" allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre. Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.
Quelle: (hob/c't)
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- Sascha - Engel - heilende Kräfte - gut
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RE: News aus der Technikwelt
Gamescom gibt Preise bekannt
Ab 6 Euro können Schüler/Studenten die neue gamescom vom 20. bis 23. August 2009 in Köln erleben. Eien ausführliche Preistabelle findet sich hier:
Gamescom
Die Gamescom ist die Nachfolgermesse der Games Convention, die es allerdings immer noch geben wird.
Ab 6 Euro können Schüler/Studenten die neue gamescom vom 20. bis 23. August 2009 in Köln erleben. Eien ausführliche Preistabelle findet sich hier:
Gamescom
Die Gamescom ist die Nachfolgermesse der Games Convention, die es allerdings immer noch geben wird.
RE: News aus der Technikwelt
Wer sich gegen die Internetzensur aussprechen will, kann nun diese Petition zeichnen.
RE: News aus der Technikwelt
92 % sind laut einer Umfrage für Internetsperren
In einer bundesweiten Umfrage des Marktforschungsinstituts Infratest dimap wurde festgestellt, dass die überwältigende Mehrheit der Befragten den Gesetzesentwurf zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalte unterstützt. Die Umfrage steht damit auch der Wirkung der Onlinepetition von Gesetzesgegnern entgegen.
Quelle: Computerbase
In einer bundesweiten Umfrage des Marktforschungsinstituts Infratest dimap wurde festgestellt, dass die überwältigende Mehrheit der Befragten den Gesetzesentwurf zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalte unterstützt. Die Umfrage steht damit auch der Wirkung der Onlinepetition von Gesetzesgegnern entgegen.
Quelle: Computerbase
RE: News aus der Technikwelt
BKA warnt vor falschen Mails
Das BKA warnt die Bürger von Falschmails, die zur Zeit im Umlauf sind. In den Mails steht, dass der Nutzer angeblich illegale Downloads getätigt haben soll und er wird zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert. Das BKA hat noch einmal betont, dass es keine Strafanzeige per Mail verschickt.
Das BKA warnt die Bürger von Falschmails, die zur Zeit im Umlauf sind. In den Mails steht, dass der Nutzer angeblich illegale Downloads getätigt haben soll und er wird zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert. Das BKA hat noch einmal betont, dass es keine Strafanzeige per Mail verschickt.
RE: News aus der Technikwelt
Microsoft stellt die neue Suchmaschine bing vor. Die Betaversion kann bereits genutzt werden. Ein Google-Killer?
Bing.com
Bing.com
RE: News aus der Technikwelt
Final Fantasy XIV kommt 2010
Kein Tippfehler, denn Square Enix hat bekannt gegeben, dass Final Fantasy XIV im kommenden Jahr veröffentlicht werden soll. Es wird sich dabei um ein MMO handeln, also ein Online Game, ähnlich wohl Final Fantasy XI.
Exklusiv soll es auf der PS3 erscheinen - doch die "Exklusivität" schließt nur Konsolen ein, denn eine PC Version soll es dennoch geben.
Erster Trailer (E3)
Kein Tippfehler, denn Square Enix hat bekannt gegeben, dass Final Fantasy XIV im kommenden Jahr veröffentlicht werden soll. Es wird sich dabei um ein MMO handeln, also ein Online Game, ähnlich wohl Final Fantasy XI.
Exklusiv soll es auf der PS3 erscheinen - doch die "Exklusivität" schließt nur Konsolen ein, denn eine PC Version soll es dennoch geben.
Erster Trailer (E3)
RE: News aus der Technikwelt
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition den Gesetzentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet abgesegnet (389 Ja-, 128 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen). Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. "Wir haben die Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie einzusetzen", begründete Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion die Initiative. Es könne sich hier niemand auf die Informationsfreiheit berufen.
Krogmann sagte, mit dem Gesetz solle der Zugang zu Kinderpornos vor allem für Zufallsnutzer erschwert werden. Sie räumte ein, dass erstmals eine Sperrinfrastruktur fürs Internet errichtet werde und darum ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen sei. Der "Damm" für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Es sei zudem wichtig, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzurichten. Dies sei die richtige Stelle für die Prüfung der Schwarzen Liste. Die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sei "abenteuerlich".
Martin Dörmann von der SPD-Fraktion betonte, dass gegen eine Ausdehnung der Sperren mehrere Hürden aufgebaut worden seien. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut. Sein Parteikollege Jörg Tauss sprach in einer Kurzintervention davon, dass die Vereinbarungen mit fünf großen Providern durch Nötigung zustande gekommen sei. Es sei rechtsstaatlich unmöglich, diese nachträglich zu legalisieren.
Max Stadler von der FDP erklärte, dass die Kinderpornographie mit dem Gesetz "um kein Jota zurückgedrängt wird". Die Form der Verabschiedung sei ferner nicht gegen Zweifel erhaben. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen. Dass hier Verfassungsbeschwerden eingereicht würden, liege auf der Hand. Die Diskussion um die Ausweitung der Blockaden sei absehbar "wie das Amen in der Kirche".
Der "Placebo"-Entwurf sei nicht verhältnismäßig und öffne das Tor zur Internetzensur, monierte Jörn Wunderlich von den Linken. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten finde nicht statt. Polizeibehörden dürften nicht darüber entscheiden, was publiziert werden dürfe. Wolfgang Wieland beklagte für die Grünen, dass "im Schweinsgalopp" allein ein "Vorhang für Verbrechen" aufgezogen werde. Es sei "schierer Missbrauch", das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchzusetzen. Prinzipiell müsste zumindest ein verwaltungsrechtliches Widerrufsverfahren gegen die Aufnahme auf die Schwarze Liste eingeführt werden. Ein Richter habe die Anordnung zu genehmigen, kein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit.
Das Gesetz, das nach umfangreichen Änderungen den Titel "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" trägt, soll auf drei Jahre befristetet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Sperrliste erstellen. Alle Zugangsanbieter mit mindestens 10.000 Teilnehmern müssen sie "unverzüglich" und zumindest auf Ebene des Domain Name Systems (DNS) implementieren. Ausgenommen sind Provider, die keine öffentlichen Internetzugänge vermitteln und selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen" einsetzen.
Das BKA darf außereuropäische Kinderporno-Angebote "sofort" in das Filterverzeichnis aufnehmen, wenn ihm eine Löschbarkeit der Serverinhalte in "angemessener Zeit" nicht plausibel erscheint. Informationen an die betroffenen Host-Provider über die inkriminierten Inhalte muss die Polizeibehörde nicht verschicken.
Die Warnung vor einem "Gesichtsverlust", die 13 Bundestagskandidaten der SPD in einem offenen Brief heute noch aussprachen, stieß bei den Abgeordneten der eigenen Partei auf taube Ohren. In dem Appell heißt es, dass die SPD bei einer Zustimmung zu diesem Gesetz besonders junge Menschen nachhaltig verprelle. Das Eintreten für ein "wirkungsloses" Vorhaben schüre Zensurängste und vergrätze selbst "unsere treusten Fürsprecher in der digitalen Welt" aus dem "Online-Beirat" der SPD. Die Stimmen von über 130.000 Unterzeichnern der Rekord-Petition gegen das Gesetz dürften nicht ignoriert werden.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war bei den abschließenden Lesungen nicht anwesend. Zuvor hatte sie gesagt, es sei "zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen". Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.
Quelle heiseonline
Krogmann sagte, mit dem Gesetz solle der Zugang zu Kinderpornos vor allem für Zufallsnutzer erschwert werden. Sie räumte ein, dass erstmals eine Sperrinfrastruktur fürs Internet errichtet werde und darum ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen sei. Der "Damm" für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Es sei zudem wichtig, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzurichten. Dies sei die richtige Stelle für die Prüfung der Schwarzen Liste. Die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sei "abenteuerlich".
Martin Dörmann von der SPD-Fraktion betonte, dass gegen eine Ausdehnung der Sperren mehrere Hürden aufgebaut worden seien. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut. Sein Parteikollege Jörg Tauss sprach in einer Kurzintervention davon, dass die Vereinbarungen mit fünf großen Providern durch Nötigung zustande gekommen sei. Es sei rechtsstaatlich unmöglich, diese nachträglich zu legalisieren.
Max Stadler von der FDP erklärte, dass die Kinderpornographie mit dem Gesetz "um kein Jota zurückgedrängt wird". Die Form der Verabschiedung sei ferner nicht gegen Zweifel erhaben. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen. Dass hier Verfassungsbeschwerden eingereicht würden, liege auf der Hand. Die Diskussion um die Ausweitung der Blockaden sei absehbar "wie das Amen in der Kirche".
Der "Placebo"-Entwurf sei nicht verhältnismäßig und öffne das Tor zur Internetzensur, monierte Jörn Wunderlich von den Linken. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten finde nicht statt. Polizeibehörden dürften nicht darüber entscheiden, was publiziert werden dürfe. Wolfgang Wieland beklagte für die Grünen, dass "im Schweinsgalopp" allein ein "Vorhang für Verbrechen" aufgezogen werde. Es sei "schierer Missbrauch", das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchzusetzen. Prinzipiell müsste zumindest ein verwaltungsrechtliches Widerrufsverfahren gegen die Aufnahme auf die Schwarze Liste eingeführt werden. Ein Richter habe die Anordnung zu genehmigen, kein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit.
Das Gesetz, das nach umfangreichen Änderungen den Titel "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" trägt, soll auf drei Jahre befristetet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Sperrliste erstellen. Alle Zugangsanbieter mit mindestens 10.000 Teilnehmern müssen sie "unverzüglich" und zumindest auf Ebene des Domain Name Systems (DNS) implementieren. Ausgenommen sind Provider, die keine öffentlichen Internetzugänge vermitteln und selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen" einsetzen.
Das BKA darf außereuropäische Kinderporno-Angebote "sofort" in das Filterverzeichnis aufnehmen, wenn ihm eine Löschbarkeit der Serverinhalte in "angemessener Zeit" nicht plausibel erscheint. Informationen an die betroffenen Host-Provider über die inkriminierten Inhalte muss die Polizeibehörde nicht verschicken.
Die Warnung vor einem "Gesichtsverlust", die 13 Bundestagskandidaten der SPD in einem offenen Brief heute noch aussprachen, stieß bei den Abgeordneten der eigenen Partei auf taube Ohren. In dem Appell heißt es, dass die SPD bei einer Zustimmung zu diesem Gesetz besonders junge Menschen nachhaltig verprelle. Das Eintreten für ein "wirkungsloses" Vorhaben schüre Zensurängste und vergrätze selbst "unsere treusten Fürsprecher in der digitalen Welt" aus dem "Online-Beirat" der SPD. Die Stimmen von über 130.000 Unterzeichnern der Rekord-Petition gegen das Gesetz dürften nicht ignoriert werden.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war bei den abschließenden Lesungen nicht anwesend. Zuvor hatte sie gesagt, es sei "zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen". Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.
Quelle heiseonline
Bleib dir selbst treu, dann bleiben die anderen es dir auch!
- Sascha - Engel - heilende Kräfte - gut
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RE: News aus der Technikwelt
Mozilla Firefox 3.5 ist erschienen
Der neue Firefox ist heute erschienen und kann bereits auf vielen Webseiten heruntergeladen werden. Hier mal zwei:
Chip-Server
PC-Welt-Server
Habe ihn mir auch schon geladen!
Der neue Firefox ist heute erschienen und kann bereits auf vielen Webseiten heruntergeladen werden. Hier mal zwei:
Chip-Server
PC-Welt-Server
Habe ihn mir auch schon geladen!
schlankes Linux für Einsteiger unterstützt Netzneutralität
Die auf der Distribution ZevenOS aufbauende Linuxdistribution ZweetOS (Webseite noch im Aufbau) bietet einige exclusive Neuerungen.
So wird in jeder Version OpenNic unterstützt, eine freie Konkurrenz zur ICANN, die kostenlos und demokratisch TLDs ermöglicht.
Sicherheit im Sinne des Anwenders wird bei jeder Variante groß geschrieben, was in der Praxis bedeutet, dass Verschlüsselung, sowie der Proxy Tor und der Hinweisgeber gegen Abofallen und Abzocke im Netz schlechthin, WOT, mitgeliefert werden. In ersten Spezialversionen wird darüber hinaus das Navigationssystem Navit mit Deutschland- bzw. Europakarte von Openstreetmap mitgeliefert.
Die gleichberechtigte Unterstützung von OpenNic und anderen Registraren neben der ICANN ist ein wichtiges Thema, was zur Stunde kein anderes Betriebssystem (einschl. Linuxdistributionen) neben ZweetOS so bietet. Dies ist ein Umstand, der dazu führt, dass sowohl die ICANN als auch deren Vertragspartner in Zukunft, wie es von verschiedener Seite gefordert wird, keine anonyme Registrierung von Domains mehr ermöglichen könnten, und die Einrichtung einer TLD für Vereine, Verbände und Städte und Gemeinden schier unbezahlbar ist.
ZweetOS ist also an der Stelle ein kleiner Beitrag für mehr Netzneutralität in einem elementaren Bereich des Internets, in dem über die ICANN fast unbemerkt bürgerliche Grundrechte, Datenschutz, Fortschritt, sowie Meinungsfreiheit und Open Access gefährdet sind.
Näheres über ZweetOS unter: http://www.zevenos.com/forum/showthread.php?tid=464 | http://www.zevenos.com/forum/showthread.php?tid=475
Hintergründe zu ICANN: http://www.heise.de/newsticker/meldung/S…ten-949381.html | http://pressetext.com/news/081101007/eig…-185000-dollar/
So wird in jeder Version OpenNic unterstützt, eine freie Konkurrenz zur ICANN, die kostenlos und demokratisch TLDs ermöglicht.
Sicherheit im Sinne des Anwenders wird bei jeder Variante groß geschrieben, was in der Praxis bedeutet, dass Verschlüsselung, sowie der Proxy Tor und der Hinweisgeber gegen Abofallen und Abzocke im Netz schlechthin, WOT, mitgeliefert werden. In ersten Spezialversionen wird darüber hinaus das Navigationssystem Navit mit Deutschland- bzw. Europakarte von Openstreetmap mitgeliefert.
Die gleichberechtigte Unterstützung von OpenNic und anderen Registraren neben der ICANN ist ein wichtiges Thema, was zur Stunde kein anderes Betriebssystem (einschl. Linuxdistributionen) neben ZweetOS so bietet. Dies ist ein Umstand, der dazu führt, dass sowohl die ICANN als auch deren Vertragspartner in Zukunft, wie es von verschiedener Seite gefordert wird, keine anonyme Registrierung von Domains mehr ermöglichen könnten, und die Einrichtung einer TLD für Vereine, Verbände und Städte und Gemeinden schier unbezahlbar ist.
ZweetOS ist also an der Stelle ein kleiner Beitrag für mehr Netzneutralität in einem elementaren Bereich des Internets, in dem über die ICANN fast unbemerkt bürgerliche Grundrechte, Datenschutz, Fortschritt, sowie Meinungsfreiheit und Open Access gefährdet sind.
Näheres über ZweetOS unter: http://www.zevenos.com/forum/showthread.php?tid=464 | http://www.zevenos.com/forum/showthread.php?tid=475
Hintergründe zu ICANN: http://www.heise.de/newsticker/meldung/S…ten-949381.html | http://pressetext.com/news/081101007/eig…-185000-dollar/
Ein US-Amerikanischer Internetnutzer stellte im letzten Monat nahezu unbemerkt nach zuvor mehrjährigen Versuchen, für sein Bundesstaat Hawai die TLD .hi bei der ICANN zu beantragen, einen Antrag bei der ICANN-Alternative OpenNIC.
http://www.opennicproject.org/index.php/…90&catid=12#390
Nahezu unbemerkt wird deutlich, dass der hauptsächlich im Internet genutzte Monopolist zu Internetdomains Interessenten jahrelang warten lassen kann. Damit wird sogar die Wartezeit auf einen Trabi in der DDR (13 Jahre und mehr) mit Abstand übertroffen. Hier fragt man sich also, wird die Wartezeit der Städtedomain .berlin sowie anderer Domainendungen wie .music, sport etc. vergleichbar lange bleiben? Es bahnt sich immerhin, siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/R…rn-1027510.html an, dass nachdem man sich in Zeiten von Meldeformularen bei Urheberrechtsverstößen auf großen Webauftritten usw. immer noch nicht auf ein einheitliches Verfahren bei markenrechtlich geschützten Verfahren einig werden konnte, nun zusätzlich noch einiges andere vor Vergabe bei der ICANN ausdiskuttiert werden muss.
Kommentar: Ein Ende der Gespräche in allen bisher aufgetauchten Fragen ist nicht abzusehen. Stattdessen wird eine neue Frage aufgeworfen. Testweise sollte also jeder Abiturient, der eine Domain über die ICANN beantragen will, parallel dazu seinen Rentenantrag ausfüllen und sich insgeheim fragen, was eher fertig bearbeitet wurde. Rente oder Antrag auf eine TLD.
http://www.opennicproject.org/index.php/…90&catid=12#390
Nahezu unbemerkt wird deutlich, dass der hauptsächlich im Internet genutzte Monopolist zu Internetdomains Interessenten jahrelang warten lassen kann. Damit wird sogar die Wartezeit auf einen Trabi in der DDR (13 Jahre und mehr) mit Abstand übertroffen. Hier fragt man sich also, wird die Wartezeit der Städtedomain .berlin sowie anderer Domainendungen wie .music, sport etc. vergleichbar lange bleiben? Es bahnt sich immerhin, siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/R…rn-1027510.html an, dass nachdem man sich in Zeiten von Meldeformularen bei Urheberrechtsverstößen auf großen Webauftritten usw. immer noch nicht auf ein einheitliches Verfahren bei markenrechtlich geschützten Verfahren einig werden konnte, nun zusätzlich noch einiges andere vor Vergabe bei der ICANN ausdiskuttiert werden muss.
Kommentar: Ein Ende der Gespräche in allen bisher aufgetauchten Fragen ist nicht abzusehen. Stattdessen wird eine neue Frage aufgeworfen. Testweise sollte also jeder Abiturient, der eine Domain über die ICANN beantragen will, parallel dazu seinen Rentenantrag ausfüllen und sich insgeheim fragen, was eher fertig bearbeitet wurde. Rente oder Antrag auf eine TLD.
Die Mehrheit der Warez-Seiten setzt Google Analytics ein, was dazu führen kann, dass deren registrierte Mitglieder und Besucher leicht ermittelbar sind.
Letztendlich bleibt der User der Warez-Seiten also der Dumme und muss zukünftig damit rechnen, dass dessen mittels Google Analytics während des Besuchs von Warez-Seiten erfasste Personendaten von Rechteinhabern und/oder Ermittlern bei Google angefordert werden können.
Mehr - http://www.freies-internet.org/2011/02/0…ogle-analytics/
Was sind diese Warez-Seiten-Admins bloss für Idioten?
Letztendlich bleibt der User der Warez-Seiten also der Dumme und muss zukünftig damit rechnen, dass dessen mittels Google Analytics während des Besuchs von Warez-Seiten erfasste Personendaten von Rechteinhabern und/oder Ermittlern bei Google angefordert werden können.
Mehr - http://www.freies-internet.org/2011/02/0…ogle-analytics/
Was sind diese Warez-Seiten-Admins bloss für Idioten?
Man kann sich doch bei Firefox das AddOn NoScript installieren. Dieses blockiert in seiner Grundeinstellung alle Java-Anwendungen, darunter auch alle bekannten Analyse-Tools wie z.B. Google-Analytics. Es werden alle Anwendungen aufgelistet, die auf den einzelnen Internetseite im Hintergrund laufen. Nun kann man sich entscheiden, welche davon man temporär oder vollständig freigeben möchte. Einige dieser Anwendungen muss man freigeben, um die entsprechende Seite überhaupt benutzen zu können. Aber gerade solche Anwendungen wie Google-Analytics gehören glücklicherweise nicht dazu. Ich würde jedem, der beim Surfen auf Privatsphäre wert legt, raten, dieses AddOn zu installieren. Ich verwende es nämlich selber auch und finde es wirklich gut.
Unter dem folgenden Link kann sich jeder meine Fotos anschauen und runterladen:
http://www.flickr.com/photos/orgrim/
Über Kommentare würde ich mich freuen.
Die alte Seite, auf der ich schon etliche Fotos hochgestellt habe, ist leider nicht mehr online. Auf der neuen Seite sind bereits ein paar zu finden, die restlichen folgen dann nach und nach.
Letztes Update: 29.04.2012
http://www.flickr.com/photos/orgrim/
Über Kommentare würde ich mich freuen.
Die alte Seite, auf der ich schon etliche Fotos hochgestellt habe, ist leider nicht mehr online. Auf der neuen Seite sind bereits ein paar zu finden, die restlichen folgen dann nach und nach.
Letztes Update: 29.04.2012
Das kann man in der Tat machen... Allerdings stellt sich hier die Situation etwas anders dar (Sarkasmus inbegriffen) Gelegentlich kann es nämlich vorkommen, dass Admins der Warez-Boards sich gegenseitig Zugang zu der Datenbank des jeweiligen Kollegen verschaffen, um sich anschließend gegenseitig damit zu drohen, diese vollständig zu veröffentlichen . Geschehen zum Ende letzten Jahres. Man sollte sich dementsprechend verinnerlichen, dass zu der verlinkten Situation einer der Beteiligten öffentlich einsehbar seine Freude darüber zum Ausdruck brachte, dass deren Mitglieder irgendwann die Sache wieder vergessen hätten und weiter die Boards nutzen, als wenn überhaupt nichts passiert wäre.Man kann sich doch bei Firefox das AddOn NoScript installieren. Dieses blockiert in seiner Grundeinstellung alle Java-Anwendungen, darunter auch alle bekannten Analyse-Tools wie z.B. Google-Analytics. Es werden alle Anwendungen aufgelistet, die auf den einzelnen Internetseite im Hintergrund laufen. Nun kann man sich entscheiden, welche davon man temporär oder vollständig freigeben möchte. Einige dieser Anwendungen muss man freigeben, um die entsprechende Seite überhaupt benutzen zu können. Aber gerade solche Anwendungen wie Google-Analytics gehören glücklicherweise nicht dazu. Ich würde jedem, der beim Surfen auf Privatsphäre wert legt, raten, dieses AddOn zu installieren. Ich verwende es nämlich selber auch und finde es wirklich gut.
Die Boards werden ja von Einsteigern besucht und die Anmoderation dürfte ihre Zielgruppe in etwa einschätzen können. Wenn man sich dementsprechend einmal die Zeit nehmen würde, einzulesen wie es in diesen Boards teilweise zugeht bzw. zu was sich die Einsteiger alles Hilfen erhoffen, könnte man sich ggf. an den Kopf fassen. Die Mitglieder solcher Seiten sind auf kurz oder lang sowieso die armen Schweine. Man sollte hier dementsprechend zumindest Personen mit Herzbeschwerden von jeher empfehlen, Abstand zu nehmen... Das kann sich ja unter Umständen als Lebensrettend erweisen!
Dass jemand einfach eine fremde Internetseit/Forum hackt und droht die privaten Daten der Nutzer zu veröffentlichen, ist meiner Meinung nach nicht richtig und sollte auch aufgeklärt und dann strafrechtlich verfolgt werden. Jedoch halte ich all die Seiten, auf denen urheberrechtsgeschütze Produkte wie Musik, Filme und Spiele für illegal und sollten deshalb geschlossen werden. Wenn man sich einen Film,... anschauen möchte, soll man sich gefälligst die CD/DVD kaufen. Es steckt schließlich viel Arbeit und Geld in so einem Film drin, das man auch wieder einnehmen möchte. Ich kann es verstehen, dass man sich Musik oder Filme im Internet anschaut, bevor man sich ihn auf DVD/CD kauft, um nicht irgendeinen Schund zu kaufen. Dies kann ich ja noch verstehen und halte es auch für richtig. Aber jegliches Runterladen und Verbreiten dieser Medien, ohne ausreichend dafür zu zahlen, halten ich für eine Straftat und sollte verfolgt werden, zumindst das Verbreiten und das Runterladen in großem Stil. Wenn sich jemand hin und wieder mal ein Lied runterlädt, ist dies einfach zu nichtig, um es extra strafrechtlich zu verfolgen. Aber all die Leute im Hintergrund, die dies im großen Stiel tun, sollten auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Unter dem folgenden Link kann sich jeder meine Fotos anschauen und runterladen:
http://www.flickr.com/photos/orgrim/
Über Kommentare würde ich mich freuen.
Die alte Seite, auf der ich schon etliche Fotos hochgestellt habe, ist leider nicht mehr online. Auf der neuen Seite sind bereits ein paar zu finden, die restlichen folgen dann nach und nach.
Letztes Update: 29.04.2012
http://www.flickr.com/photos/orgrim/
Über Kommentare würde ich mich freuen.
Die alte Seite, auf der ich schon etliche Fotos hochgestellt habe, ist leider nicht mehr online. Auf der neuen Seite sind bereits ein paar zu finden, die restlichen folgen dann nach und nach.
Letztes Update: 29.04.2012
Immer mehr Mitglieder in Warez-Foren drängen mit ihrem Saugbedüfnis an die Öffentlichkeit. War es kürzlich noch ein grüner Bundestagsabgeordneter, der auf Twitter Angaben darüber machte, einen Film gesehen zu haben, der zu der Zeit des Kommentars noch nicht im Kino lief, sind es heute mehr als 1100 Mitglieder des Projekts Boerse.bz .
An Kommentaren in der Facebook-Gruppe wird überdeutlich, dass unter diesen 1100 Personen nicht wenige Vielsauger mit wenig bis gar keinem technischem Hintergrundwissen sind.
Man kann und sollte sich fragen, verkommt die Deutschsprachige Warezgemeinde mit zunehmendem Alter der registrierten Mitglieder immer mehr zu einem Hort übertriebener Selbstdasteller, die sich (auch in Kenntnis der Rechtslage in Deutschland zu Urheberrechtsverstößen, öffentlich penetranter und deshalb von Geschädigten rückverfolgbarer) namentlich mit ihren Mitgliedschaften in Warezforen präsentiert?
An Kommentaren in der Facebook-Gruppe wird überdeutlich, dass unter diesen 1100 Personen nicht wenige Vielsauger mit wenig bis gar keinem technischem Hintergrundwissen sind.
Man kann und sollte sich fragen, verkommt die Deutschsprachige Warezgemeinde mit zunehmendem Alter der registrierten Mitglieder immer mehr zu einem Hort übertriebener Selbstdasteller, die sich (auch in Kenntnis der Rechtslage in Deutschland zu Urheberrechtsverstößen, öffentlich penetranter und deshalb von Geschädigten rückverfolgbarer) namentlich mit ihren Mitgliedschaften in Warezforen präsentiert?